"Weckerschlepper" äh U(h)rheberrecht?

Hier ist alles erlaubt, was nicht in "Deutsche Oldies" paßt.

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snzgl
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"Weckerschlepper" äh U(h)rheberrecht?

Beitrag von snzgl »

Wie viele hier ja wissen, sammele ich Tonbandgeräte und alles das, was damit zu tun hat. Nicht immer habe ich alle Informationen zu einem Gerät zur Hand (Lohnt sich der Kauf? Was sind die Besonderheiten), also wird im Netz "gegugelt". Irgendwie findet man ja auch was, seien es Servicetipps oder etwas Geschichtliches über den Hersteller der Geräte. Manchmal, und ich finde, es ist eine gute Idee, werde ich bei "YouTube" oder "MyVideo" fündig. Dort gibt es dann ein kurzes Video, wo das Gerät in Funktion gezeigt wird. Doch es wäre ja ziemlich unnütz, wenn ein Tonbandgerät gezeigt wird, wo sich die Spulen zwar drehen aber nichts zu hören ist, also werden die Geräte dort mit Rundfunkmitschnitten oder Schallplattenüberspielungen vorgeführt. Oder einen Plattenspieler bzw. -wechler in Funktion zu sehen ist auch recht interessant wenn man da die Arbeitsweise der Automatik beobachten kann und auch dazu braucht man Schallplatten. Wie schon gesagt, ich finde es eine gute Idee, einige meiner Geräte so vorstellen zu können und zum Beispiel einem Freund dann den Link zu schicken, damit er sich das Gerät ansehen kann. Nun meine Frage dazu, darf man das überhaupt? Was sagen die Urheber dazu? Wir hatte ja an anderer Stelle schon mal über die Möglichkeit gesprochen, wenn jemand einen Musiktitel sucht aber nicht genau weis, wie der richtig heißt oder wer der Interpret ist. Vorschlag war, nicht unbedingt den ganzen Titel aber ein Teil davon in das Forum stellen zu können und danach zu fragen, denn kurz hören ist ja bekanntlich besser als viel geschrieben. Nur leider macht auch da schon das Urheberrecht einen Strich durch die Rechnung, denn laut Erklährung eines Mannes, der es wissen muß, sind selbst Ausschnitte von sehr geringer Spieldauer von diesem Gesetz betroffen.
Das wäre auch ein Traumberuf: Ich als Tontechniker beim Rundfunk.

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